Aktuelles
1.06.2025
Liebe Gartenfreunde und Gartenfreundinnen,
auf der Seite der Homepage "Grün für alle"
sind Informationen zum Thema bauliche Anlagen in Dauerkleingärten der Stadt Recklinghausen hinterlegt.
Zusätzlich sind dort die grüne,
sowie die orange Satzung zum Donloaden
hinterlegt.
Eine Empfehlung von Maria
---------------------------------- 1.06.2025
Ganz viel Neues hier! Unbedingt weiterlesen...
Alljährlich gibt es den "Tag der offenen Gartenpforte"
Doch nur wenige Kleingärtner*innen machen dabei mit.
Die Kleingärtnerin Heike Liba und ihr Mann legen viel Herzblut und Liebe in ihren Garten.
Für sie ist das ihr Traumgarten und sie möchte zeigen, wie schön das sein kann.
Etwa 3-5 mal im Jahr meist von Mai bis September öfnnet sie ihre Gartenparzelle für Besucher und Interessierte.
An den Pflanzen sind sogar deren Bezeichnungen aufgeführt. Die NABU hat sie im vergangenem Jahr sogar als naturnahen, schmetterlings- und bienenfreundlichen Garten ausgezeichnet. Ein Besuch lohnt sich immer.
Mit freundlicher Empfehlung
von Maria
-------------------------------------------- 14.05.2025
Sommerfest für Jung und Alt
Am Samstag, den 14.06. 2025,
eine Woche nach Pfingsten,
ist im "Kleingärtnerverein Hochlarmark"
Westfalenstraße 103
in diesem Jahr wieder Sommerfest
mit einem MEGA - KINDERFEST um 14.00 Uhr geht es los.
Das sollte man nicht verpassen.
Ein Tipp von eurer Maria
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Second - Hand ist die neue Marke,
unter diesem Motto startet
am 4.07.2025 in der Zeit von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr
und am 5.07.2025 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr
ein ganz besonderer Inselmarkt. Damenmode von Größe 32 bis Größe 46. Second- Hand. Nicht verpassen.
Dort erwartet kaufinteressierte Damen neben gut erhaltener Kleidung trendige Drinks und Snacks.
Veranstaltungsort: "In der Grünen Insel" im KgV-Hochlarmark.
Westfalenstraße 103 in Recklinghausen.
Ein topaktueller Tipp
von eurer Maria
------------------------------------------ 8.05.2025
Liebe Gartenfreunde und Gartenfreundinnen,
auf der Seite der Homepage "Grün für alle"
sind Informationen zum Thema Kassenprüfer*in im Detail hinterlegt.
Dies sollte gründlich von jedem gelesen werden.
Zusätzlich ist auch hier
auf den Seiten "Grün für alle" sowohl die orange Satzung,
wie auch die grüne Satzung hinterlegt.
Sie kann gerne downgeloadet werden.
Ein Service vom Bezirksverband Recklinghausen der Kleingärtner e.V.
--------------------------------------- 2.04.2024
Hier ist eine ganz besondere Buchempfehlung,
ein Buch das erst im Mai erscheint, aber schon jetzt vorbestellt werden kann.
Das Buch ist brandneu und topaktuell
Unter diesem Link kann das Buch bestellt werden.
https://www.natur-nah.com/buch/
Das ist das, was der Autor und Architekt: Björn Wollersheim dazu schreibt.
„Insektenhotel – Eine Symbiose aus Architektur und Ökologie“
ist mein Versuch, eine Brücke zu bauen, zwischen Gestaltung und ökologischer Verantwortung, zwischen dem, was wir bauen und dem, was wir bewahren wollen. In einer Zeit, in der Artenvielfalt schwindet und der Klimawandel längst in allen Lebensbereichen angekommen ist, brauchen wir neue Wege. Dieses Buch zeigt, wie schon kleine Eingriffe, wie ein bewusst gestaltetes Insektenhotel, die richtige Bepflanzung oder das Umdenken im Regenwassermanagement, große Wirkung entfalten können. Es soll Hintergrundwissen und Handlungsempfehlungen weitergeben und richtet sich an alle die mitgestalten wollen – für mehr Leben, Vielfalt und Verbindung zur Natur.
Zum Buch: Auf 192 bebilderten Seiten werden die Grundlagen des Wildbienenschutzes, dem Zusammenhang zwischen Klimawandel, Artenvielfalt und Architektur erklärt. Es werden nützliche Tipps und umsetzbare Ratschläge mitgeteilt , damit jeder zum Klima-und Naturschützer werden kann.
Eine besondere Empfehlung von
Maria Althaus.
Für alle , die die Natur
und den Garten lieben.
Preis 29.99 €
----------------------------------------- 6.03. 2025
Wichtige Information für angehende Fachberater*innen,
Anmeldungen zur Ausbildung eines Fachberaters an der Landesschule Lünen sind immer über den Vereinsvorstand zu machen.
Grundsätzlich sind alle Anmeldungen zu einem Lehrgang in Lünen über den Vereinsvorstand zu tätigen.
Jedoch ein wichtiger Hinweis hierzu:
Die angehenden Fachberater müssen sich auch
zusätzlich zu dem Kursus "Gartenwissen"
anmelden.
Dies ist Voraussetzung für die Ausbildung zum Fachberater im Verein.
Eine zusätzliche Information von Ihrem/Eurem
Bezirksverband Recklinghausen der Kleingärtner e.V.
Verantwortlich:
Werner Placzek
Vorstzender
--------------------------------------------- 5.02.2025
Liebe Gartenfreunde,
eine ergänzende Erklärung zur neuen Satzung:
Die Regelung in Kleingartenanlagen:
Bodenschutz vor Baumschutz.
Zu § 27 Nutzung des Kleingartens VI
der neuen orangen Satzung.
Hier wird auf den Schutzzeitraum des Bundesnaturschutzes nach § 39 Abs. 5, Nr. 2 bestanden.
Zu Information: Es kann nicht alles in der Satzung stehen. Aus diesem Grund müssen sich Vereinsvorstände immer im Bundeskleingartengesetz informieren. Dafür gibt es das Bundeskleingartengesetz.
Zur Auklärung:
Bundeskleingartengesetz §1
Die Baumschutzsatzung bzw. – verordnung regelt nicht die Bodennutzung.
Sie verfolgt einen anderen Zweck, und zwar die Bäume aus naturschutzrechtlichen Gründen zu schützen. Verhindern oder beeinträchtigen die so geschützten Bäume z.B. den Anbau von Obst und Gemüse durch Beschattung oder Durchwurzelung, - was das Kernmerkmal der kleingärtnerischen Bodennutzung ist,- dann steht die Baumschutzsatzung bzw. – verordnung der Realisierung der rechtsverbindlich festgesetzten Bodennutzung entgegen. Sie nimmt Einfluss auf die Bodennutzung, obwohl dies weder ihr Zweck noch ihre Aufgabe ist. Sie „verstößt“ insoweit gegen rechtsverbindliche Bodennutzungsregelungen. In diesen Kollisionsfällen genießt die im Bebauungsplan festgesetzte Bodennutzung Vorrang vor Baumschutzregelungen.
Das gilt für Bäume in den einzelnen Gartenparzellen als auch für den Baumbestand auf Gemeinschaftsflächen,
wenn und soweit durch diesen
die kleingärtnerische Nutzung in den Gartenparzellen gestört wird.
Bundeskleingartengesetz § 1 Seite 87 u. 88.
die Regelung in Kleingartenanlagen, Bodenschutz vor Baumschutz,
es kann nicht alles in der Satzung stehen dafür gibt es das Bundeskleingartengesetz.
Mit freundlichen „Gut Grün“
Werner Placzek
Vorsitzender
--------------------------------------------------------------------- 28.01.2025
Liebe Gartenfreund*Innen und Kleingärtner*Innen,
nach zweijähriger Ausarbeitung
ist nun die neue Satzung fertiggestellt worden. Sie ist jetzt orangefarben.
Nicht nur die Farbe hat sich geändert.
Ich habe hier zum Vergleich die - seit 15 Jahren bestende - und zurzeit gültige grüne Satzung mit der neuen noch von den Mitgliedern aus den Kleingärtnervereinen zu genehmigenden orangen Satzung verglichen.
Zeichenerklärung: rot ist nicht mehr gültig = gestrichen worden
gelb ist was geändert wurde und neu ist..
grün ist was ganz neu dazugekommen ist
weiß ohne Hervorhebung bedeutet unverändert.
>>> hier klicken <<<<<
Unsere derzeitige grüne Mustersatzung im Vergleich zur neuen orangfarbenen Satzung.pdf
Die Annahme der neuen Satzung muss ins Amtsgericht kostenpflichtig eingetragen werden.
Bitte gründlich studieren, miteinander vergleichen um dann objektiv zu entscheiden, was man möchte.
Zufällig ist die Schlichtunhg III in brauner Schrift....
Mit freundlicher Empfehlung
von Maria Althaus.
----------------------------------------------------- 13.08.2024
Der Bezirksfachberater des Bezirksverbandes Herr Hans-Jürgen Husmann beantwortet 20 Fragen rund um das Thema
Vorgehensweise eines Wertermittlers im Kleingärtnerverein.
Die Antworten sind unter "Grün für alle" unter "Wissenswertes" nachzulesen.
Am Ende dieser Seite sind allgemeine Informationen
und auch nur die Fragen nachzulesen, die ich ihm gestellt habe.
Bitte nun auch herunterscrollen.....Lieben Dank.
Ein Tipp von Eurer Maria.
--------------------------------------------- 13.08.2024
Liebe(r) Gartenfreund*in,
Hier sind die 20 Fragen an den WertermittlerHans-Jürgen Husmann bei der Arbeit. Dieser abgebende Pächter hatte acht Jahre eine Gartenparzelle bewirtschaftet.
Interview mit einem Wertermittler:
20 Fragen an Hans -Jürgen Husmann.
Immer wieder kommt es vor, dass Jemand seine Kleingartenparzelle aufgeben muss.
Die geschieht aus den unterschiedlichsten Gründen.
In unserer grünen Mustersatzung unter §18 und im Kleingartengesetz ist geregelt, dass der Vereinsvorstand den Wertermittler bestellt, nachdem der scheidende Pächter seine schriftliche unterzeichnete Kündigung beim Vereinsvorstand eingereicht hat.
Dieser scheidende Pächter kündigt seine Parzelle, weil er seinen Garten aufgeben wird. Trotzdem kann er weiterhin Mitglied im Verein bleiben.
In der Satzung ist geregelt, dass mindestens ein halbes Jahr zuvor, oder am 3. Werktag im Monat Juni, die Kündigung beim Vereinsvorstand eingegangen sein muss. Nur dann endet die Mitgliedschaft zur Gartennutzung noch im gleichen Jahr zum Monatsende vom November. Spätere Kündigungen verlängern automatisch die Zeit der Gartennutzung bis zum Ende des Folgejahres.
Natürlich kann der scheidende Pächter beides gleichzeitig kündigen, also Mitgliedschaft und Gartenparzelle.
Der Vereinsvorstand bestellt und bestimmt den Wertermittler.
Der scheidende Pächter trifft zum vereinbarten Termin den Wertermittler , sowie den Vereinsvorsitzenden oder dessen Vertreter und den Fachberater des Vereins auf seiner Parzelle.
Der abgebende Pächter zeigt dem Wertermittler alles auf seiner Parzelle und gewährt ihm Einblick in die Gartenlaube
Nun beginnt die Tätigkeit des Wertermittlers.
Der Wertermittler dokumentiert die Anpflanzungen, das Alter und Zustand der Laube und die zu entfernenden Anpflanzungen und Anbauten, Gebäude etc. die noch vor dem Pächterwechsel zu entfernen sind.
Der Wertermittler berechnet die Abschlagssumme, die der Nachfolger dem abgebenden Pächter zu zahlen hat.
Diese berechnete Abstandsumme, die aus dem Wertgutachten hervorgeht, darf nicht vom abgegebenen Pächter überschritten werden. Er darf nicht mehr Geld verlangen, als den Betrag, der in dem Gutachten steht. Das ist gesetzlich so geregelt.
Für private Sachen kann sich der abgebende Päcchter trotzdemmit seinem Nachfolger seperat einigen und diese an ihn verkaufen. Diese Dinge muss der Pächter jedoch nicht übernehmen, wenn er diese nicht habemn will. Dann gilt, dass der abgebende Päüchter dies selbst entfernt, bzw. mitnimmt.
Falls der abgebende Pächter Widerspruch gegen das Wertermittlungsgutachten einlegen möchte, muss er dies schriftlich innerhalb von 14 Tagen beim Vereinsvorstand eingereicht haben.
Ich habe ein Interview mit dem Bezirksfachberater, Bauausschuss- Vorsitzenden und Wertermittler vom Bezirksverband Recklinghausen der Kleingärtner e.v. Herrn Hans- Jürgen Husmann geführt.
Hier ist das Interview:
Hallo Hans- Jürgen, herzlichen Dank, dass du etwas Zeit gefunden hast um zu informieren. Es hat schon unterschiedliche Veröffentlichungen zum Thema Wertermittlung gegeben. Das Thema ist nicht neu. Und trotzdem ist es häufig so, dass viele Fragen auftauchen, bezüglich der Bewertungskriterien. Wir möchten die Arbeit eines Wertermittlers vorstellen.
1.) Was fällt in deine Wertermittlung? Auch Geräteschuppen?
2.) Machst du auch in den Wintermonaten Wertermittlungen?
Und wie erkennst du, welche Pflanzen, Sträucher und Bäume das sind? Da sind doch keine Blätter mehr daran.
3.) Wie erkennst du, wie gesund und wie alt dieser Baum und diese Pflanze ist. Verlässt du dich auf die Aussagen des abgebenden Pächters?
4.) Gibt es Abzüge bei der Berechnung von gesunden, oder erkrankten, oder schlecht gepflegten, oder auch fehlerhaft beschnittenen Obstbäumen und Sträuchern? Wie sehen die Abzüge/ Einbußen dafür aus?
5.) Bewertest du auch Gehwege, Pergolen, Hochbeete etc. ? Wird das entschädigt? Spielt das Alter, der Wiederverkaufswert und der Zustand eine Rolle? Werden Sitzgruppen oder auch einzelne Steine bewertet?
6.) Berechnest du auch die vermutlichen Kosten, die zur Entfernung von Reklamationen entstehen?
7.) Achtest du auf die kleingärtnerische Nutzung? Wird das in deinem Bericht vermerkt?
8.) Wird bzw. werden eine Einfriedung, eine Grenzhecke und Zäune bewertet und an den Pächter entschädigt?
9.) a. Darf der scheidende Pächter -
( b. auch nach der Wertermittlung) -
seine Lieblings Pflanze oder Baum noch mitnehmen?
c. Falls schneller als gedacht noch vor November ein Garten-Nachfolger gefunden ist, darf der abgebende Pächter seinen Garten noch beernten? Kartoffeln ausgraben, Äpfel pflücken usw. .
10.) Darf der Pächter sich seinen Nachfolger selber aussuchen?
Muss der Vereinsvorstand immer mit einbezogen werden? Wem wird das Wertgutachten jeweils ausgehändigt?
11.) Darf der scheidende Pächter betreffend des Wertermittlers entscheiden oder ablehnen, ob er diesen akzeptiert?
12.) Darfst du ohne vorliegende Kündigung tätig werden?
Begründe dies bitte.
13.) Wie lange bist du schon Wertermittler? Hast du neue Entwicklungen und Trends im Laufe der Zeit unter den Kleingärtnern feststellen können?
14.) Du bist auch im Bauausschuss der Vorsitzende.
Nimmst du auch die ersetzten oder neu errichteten Lauben, oder baulich veränderten Lauben ab und genehmigt diese?
Dürfen Wertermittler das auch machen?
15.) Wie lange dauert eine Wertermittlung durchschnittlich?
Du vermisst die Parzelle, notierst und fotografierst.
a. Wie viel Zeit benötigst du dafür im Durchschnitt?
b. Zuhause berechnest du alles und schreibst das Gutachten. Wie viel Zeit nimmt das im Durchschnitt in Anspruch.
16.) Sind deine Wertgutachten,
ob in Recklinghausen, Datteln oder Herten
nach den gleichen Grundlagen, oder unterscheiden sich diese voneinander?
17.) Erfährt der Bezirksverband darüber, dass Gärten durch Wertermittler bewertet worden sind
bzw. das Wechsel der Parzellen in den Vereinen stattgefunden haben?
18.) In Recklinghausen gibt es einen relativ neuen Kleingärtnerverein. Aus dem Grabeland wurde ein Verein. Du hast ja dort auch noch Parzellen nachgemessen.
Warst du da als Bauausschuss - Vorsitzender tätig, oder auch als Wertermittler? Wie sah deine Tätigkeit oder Mitwirkung aus?
19.) Wie siehst du die Zukunft und den Stellenwert ( Wichtigkeit) von Wertermittlungen und Kleingärten ?
20.) Wie hat dir das Interview gefallen und was möchtest du unseren Besuchern auf unserer Homepage gerne noch mitteilen?
Ich danke dir, lieber Hans -Jürgen, herzlich für dieses interessante Interview. Sicherlich werden viele Gartenfreunde nun gut informiert sein und bestens Bescheid wissen.
Wir haben dieses Interview geführt, um auf etwas anderes Art unsere Gartenfreunde zu informieren. Es tauchen immer wieder Fragen von Gartenfreunden auf und manchmal kann dies auch ein Vereinsvorstand noch nicht beantworten, da noch nicht lange genug im Amt. Wir hoffen, dass wir weiterhelfen konnten.
Text Interview und Bilder von Maria Althaus
Antworten von dem Bezirksfachberater Bauausschuss-Vorsitzenden und Wertermittler Hans -Jürgen Husmann.
Mit lieben Grüßen.
Eure/Ihre
Maria
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