Allgemeine Infos für unsere Mitglieder
Was ist, wenn zu einer Mitgliederversammlung eingeladen worden ist und danach der einzige Vorsitzende zurückgetreten ist?
Hinweis: Alle nachfolgenden Informationen sind nicht gegendert und in männlich - maskuliner Form gehalten.
Der Vereinsvorstand wird juristisch durch vier Personen vertreten. Dies sind der Vereinsvorsitzende, der Stellvertretender, der Schriftführer und der Kassierer. Das ist in der Satzung auch so festgelegt. Der Vereinsvorsitzende leitet den Verein und die Mitgliederversammlung.
Siehe Satzung,… und dieser wird nur im Verhinderungsfall durch seinen Stellvertreter vertreten.
Ist jedoch nur ein Vorsitzender vorhanden, der zur Mitgliederversammlung eingeladen hat (mindestens 14 Tage vorher mit festgelegter Tagesordnung) und tritt dann zurück, bleibt dieser bedingt im Amt. (Genannt: Rücktritt zur Unzeit). Die Mitgliederversammlung muss durchgeführt werden!
Der (zurückgetretene) Vereinsvorsitzende begrüßt die Anwesenden und verliest die Tagesordnungspunkte und bittet um Genehmigung. (Ein Tagesordnungspunkt der darauf steht, ist "Wahl des stellvertretenden Vereinsvorsitzenden"), weil dieser ja nicht mehr da war.... Der stellvertretende Vereinsvorsitzende ist also als zu wählende Position in der Tagesordnungspunkt für alle Mitglieder in der Einladung FRÜHZEITIG mitgeteilt worden. Diese Position wählen die Mitglieder....- einen Vorsitzenden!
Nachdem der (alte) Vorsitzende die Tagesordnung verlesen hat und der Versammlung seinen Rücktritt mitgeteilt hat, wird eine Person als Versammlungsleiter, mit Zustimmung der Mitglieder (per Handzeichen), dazu berufen, der dann die Tagesordnung " abarbeitet". Danach verabschiedet sich der zurückgetretene Vorsitzende und verlässt den Saal.
Nun wird die Versammlung abgehalten und dabei nach den Berichten dann EIN Vorsitzender gewählt. Die Geschäftsfähigkeit ist/bleibt so gewahrt .
Zusatzinformation: Es kann auch zu einem späteren Zeitpunkt – ca. vier Wochen später - eine gesonderte Mitgliederversammlung mit nur dem einen Tagesordnungspunkt " Wahl eines Vereinsvorsitzendes" stattfinden.
Hinweis: Betreffend Vorstandsämter! Von dem Vorsitzenden, Stellvertreter, Schriftführer und Kassierer, - da diese auch in das Amtsgericht eingetragen werden, - können diese nur dann in der Mitgliederversammlung gewählt werden, wenn diese 14 Tage zuvor ALS TAGESORDNUNGSPUNKT den Mitgliedern in DER EINLADUNG bekannt gegeben worden sind. Hintergrund ist, dass sich die Mitglieder in Ruhe überlegen können, ob sie ein solches Amt übernehmen möchten.
Sollte ein eingetragenes Vorstandsmitglied (z, B. Schriftführer, Kassierer) vorzeitig zurücktreten und es steht keine Mitgliederversammlung an, darf der Vereinsvorstand " aus seinen Reihen " z. B. einen Beisitzer - bei Fähigkeit und Eignung - in einer Vorstandssitzung als kooperiertes (kommissarisches) Vorstandsmitglied wählen...
Siehe hierzu die Rubrik "kooperierte Vorstandsmitglieder"...auf unserer Homepage. Dieser erfüllt die Arbeiten des Vorstandes unterstützend und ist nicht für sein Handeln verantwortlich, da er alles dem Vereinsvorstand zur Unterschrift vorlegen muss.
Ein Service vom Bezirksverband Recklinghausen der Kleingärtner e.V. als Information zur Durchführung einer Mitgliederversammlung .
Verantwortlich: Werner Placzek
Vorsitzender des Bezirksverbandes Recklinghausen der Kleingärtner e.V.
Zusammenfassung: Maria Althaus.